Unser Bauhofhandbuch wird in Bayern und Baden-Württemberg vom jeweiligen Gemeindetag angeboten.
Warum ein Betriebshandbuch für den Bauhof?
Die rechtlichen Grundlagen sind die Paragraphen des BGB. § 823 BGB (Schadensersatzpflicht), 831 BGB (Haftung für den Erfüllungsgehilfen), sowie die Einhaltung des technischen Regelwerks.
Bei Unregelmäßigkeiten und Verschulden haftet das Unternehmen, letztlich der Bürgermeister.
Besitzt das Unternehmen ein Betriebs- und Organisationshandbuch und hält es sich an das darin festgeschriebene Regelwerk, dann gilt die Exkulpation. Es tritt eine Beweislastumkehr ein. Der Anscheinsbeweis spricht nun dafür, dass das Unternehmen nicht schuldhaft gehandelt hat.
Das Handbuch beinhaltet die Anweisungen für diese Bereiche:
Aufbauorganisation, Beauftragtenwesen, Vertretungsregeln, Personal, Infrastruktur, Dokumentation, Materialwirtschaft, Organisation.
Straßen- und Verkehrsinfrastruktur, Winterdienst, Reinigungsarbeiten, Bauliche Unterhaltung, Grünflächenpflege, Unterhaltung von Bäumen, Management und Unterhaltung von Friedhöfen und Spielanlagen, Unterhaltung von nicht-öffentlichen und öffentlichen Gebäuden (Versammlungsräume und Schulen)