Thema: Ex-Schutz-Dokumente

"Explosionen passieren nicht, sondern werden verursacht!"

 

Das Interview wurde geführt von Frau Catharina Munz, Marketing Managerin der Wisnetz GmbH mit Herrn Dipl. Ing. Hans-Joachim Schneider, Geschäftsführer der Wisnetz GmbH.

 

Herr Schneider was ist die Besonderheit bei Gefährdungsbeurteilungen für Abwasserbehandlungsanlagen bzw. Kläranlagen?

Es gibt unterschiedliche Typen von Anlagen. In Abhängigkeit vom Anlagentyp kommt es zu unterschiedlichen Tätigkeiten. Das bedeutet, dass pro Anlagentyp und pro Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird. Dabei wird eine Risikobewertung nach Nohls vorgenommen. Im Prinzip ist dies ein Ampelverfahren. In Abhängigkeit des ermittelnden Risikos werden Maßnahmen nach dem TOP Prinzip, also technisch, organisatorisch oder persönlich definiert. Eine organisatorische Maßnahme besteht immer darin, dass dem Mitarbeiter Dokumente wie z.B. Betriebsanweisungen für Tätigkeiten oder für den Umgang mit Gefahrstoffen zur Verfügung gestellt werden. Neben diesen „üblichen“ Dokumenten gibt es das überaus wichtige Explosionsschutz- oder Ex-Schutz-Dokument.

 

Herr Schneider das Ex-Schutz-Dokument ist also ein Teil der resultierenden Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung, was beschreibt es genau?

Das Ex-Schutz-Dokument beschreibt die erforderlichen Maßnahmen, um den Explosionsschutz in allen Arbeitsabläufen und Situationen sicherzustellen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird geprüft, ob eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann. Falls ja, ist die Erstellung eines Ex-Schutz-Dokumentes verpflichtend und es ist immer auf dem neuesten Stand zu halten

 

Was muss das Ex-Schutz-Dokument genau nachweisen und beinhalten?

Das Explosionsschutzdokument muss sicherstellen, dass mögliche Explosionsgefahren in jeder Situation ermittelt und bewertet worden sind und daraufhin die geeigneten Maßnahmen getroffen werden, um den Explosionsschutz sicherzustellen. Wesentlich ist die Vermeidung der Bildung einer gefährlichen Atmosphäre und vor allem die Zündung dieses Gemisches. Dies muss im Normalbetrieb und auch im Krisenbetrieb gewährleistet sein.

 

Wer muss die Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Die Gefährdungsbeurteilung ist von der Unternehmensleitung durchzuführen. Sie ist verpflichtet die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Verwendung der Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung zu bewerten und bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen.

 

Was muss in einem Ex-Schutz-Dokument alles noch mit beachtet werden?

Neben der Ermittlung und Bewertung der Explosionsgefahr, also ob ein explosionsfähiges Gemisch entstehen kann, ob ein explosionsfähiges Gemisch sich entzünden kann und ob Personen oder Umwelt durch eine Explosion zu Schaden kommen können, brauchen wir das sog. Explosionsschutz-Konzept und den Explosionsschutz-Zonenplan. Darin sind für den Mitarbeiter in abgestufter Form die Zonen der Gefährdung zu erkennen.  

 

Gibt es eine Vorschrift welche die Ex-Schutz-Dokumentation verlangt?

Auch hier gilt: die Unternehmensleitung hat nach § 6 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung die Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische im Rahmen eines Explosionsschutzdokumentes besonders auszuweisen.

 

Wie sieht die Umsetzung bei Kunden der Wisnetz aus?

Für Aufgaben dieser Art verwenden wir die Dokumente aus unserem Paket Arbeitsschutz. Es beinhaltet ca. 330 Gefährdungsbeurteilungen,die dazugehörigen Betriebsanweisungen und die Ex-Schutz-Dokumente.

Die konkrete Vorgehensweise beginnt mit einer Ist-Aufnahme bzw. Begehung der Anlagen. Wir verfügen über einen Bestand von etwa 130 Dokumenten für Kläranlagen. Ex-Schutz-Dokumente haben wir für diverse Typen von Kläranlagen erstellt. Weil wir uns aus diesem umfangreichen Bestand an Dokumenten bedienen können, gelingt es meist sehr schnell die entsprechenden Dokumente auf die Gegebenheiten vor Ort anzupassen.

 

Herr Schneider, herzlichen Dank für das Gespräch!

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